Ettinger GmbH Abstandsbolzen Schrauben Distanzhülsen Batteriehalter Scheiben Distanzhalter Flachstecker Muttern Griffe Lötstifte Kabelschellen
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§ 1 Geltungsbereich
1. Unsere Angebote und Vertragsabschlüsse betreffend
Lieferungen und Leistungen erfolgen, auch wenn im Einzelfall
nicht besonders darauf verwiesen wird, ausschließlich zu
nachstehenden Bedingungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere
Einkaufsbedingungen, gelten nicht, auch soweit ihnen nicht
ausdrücklich widersprochen wird.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf
Vertragsabschlüsse mit Verbrauchern keine Anwendung.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss, Ausführungsunterlagen
1.Alle Angebote sind freibleibend.
2.Ein Vertrag kommt nur durch unsere förmliche Auftragsbestätigung
zustande. Ein Auftrag gilt jedoch als bestätigt, wenn ohne
förmliche Auftragsbestätigung die Lieferung erfolgt.
Wir sind berechtigt, die Annahme eines Angebotes von einer
Vorauszahlung bis zur Höhe des Gesamtpreises, einschließlich
Transportkosten, abhängig zu machen.
3.Wir sind jederzeit berechtigt, Änderungen der Liefergegenstände
vorzunehmen, die wir aus technischen Gründen oder aus
Gründen der Modellpflege für erforderlich halten und die die
Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen.
4. Sämtliche Rechte an und aus Ausführungsunterlagen
(z.B. Zeichnungen, Modelle) und Werkzeugen, die für die
Herstellung der Liefergegenstände verwendet werden, stehen uns
zu, auch soweit sie auf Kosten des Kunden erstellt werden.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe von
Ausführungsunterlagen und Werkzeugen.
§ 3 Preise und Preisanpassung
1. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung, mangels
Auftragsbestätigung die in der jeweils geltenden Preisliste
genannten Preise. Die Preise verstehen sich, sofern nichts anderes
vereinbart ist, in Euro, ab Lager bzw. ab Werk, zuzüglich
Verpackung, Fracht, Porto,
Versicherung, Verzollung, Montage und der im Zeitpunkt der
Lieferung jeweils gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer.
2. Im Falle von Kostensteigerungen für den Bezug oder die
Herstellung der Liefergegenstände (Anstieg von Löhnen, Kosten
für Vorfabrikate und Vormaterialien, Rohstoffen, Zöllen und son
stigen öffentlichen Abgaben etc.) zwischen Vertragsschluss und
Lieferung sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend
zu erhöhen. Auf Verlangen des Kunden sind wir verpflichtet, die
Kostensteigerungen nachzuweisen. Der Kunde ist jedoch
zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preissteigerung den Anstieg
der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und
Auslieferung erheblich überschreitet. Das Rücktrittsrecht
erlischt, wenn es nicht innerhalb von einem Monat seit Mitteilung
der Preiserhöhung ausgeübt wird.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
1. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
2. Liefer-, Leistungs- und Ausführungsfristen sind für uns unver-
bindlich, soweit nicht ausdrücklich förmlich etwas anderes
vereinbart wird. Verbindlich vereinbarte Lieferfristen beginnen mit
Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Erhalt
aller notwendigen und vom Kunden zu liefernden Informationen
und Unterlagen und Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.
3. Bei Abrufaufträgen hat der Kunde die Liefer- oder Leistungszeit
so zu bestimmen, dass uns ausreichend Zeit und Gelegenheit
bleibt, entsprechende Dispositionen zu treffen. Kommt der
Kunde ­ gleich aus welchen Gründen ­ seiner Verpflichtung
zum Abruf von Lieferungen und Leistungen nicht ordnungsgemäß
nach, sind wir berechtigt, die Leistungszeit und die Losgrößen
selbst festzulegen oder vom Vertrag zurückzutreten und
Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen.
4. Eine verbindlich vereinbarte Lieferfrist und etwa gesetzte
Nachfristen gelten als eingehalten, wenn der Liefergegenstand
innerhalb der Frist an eine zur Versendung bestimmte Person
übergeben wird, spätestens jedoch bei Meldung der
Versandbereitschaft, wenn die Lieferung aus Gründen, die nicht
von uns zu vertreten sind, verzögert wird.
5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt richtiger und
rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Wir sind
insbesondere berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir
ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben und
von unserem Zulieferer im Stich gelassen werden. Der Kunde ist
in diesem Fall unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der
Leistung zu informieren. Schadenersatzansprüche des Kunden
sind ausgeschlossen.
6. Alle unvorhersehbaren und von uns unverschuldeten Ereignisse
oder Hindernisse, die die Lieferung oder Leistung ganz oder
teilweise verzögern, insbesondere Streiks, Aussperrungen,
unvorhersehbare Betriebsstörungen in unserem Betrieb oder im
Betrieb eines Vorlieferanten, unvermeidbare Rohstoffverknap-
pungen, Zerstörungen bereits erbrachter Leistungen durch
Dritte oder durch Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Feuer,
Überschwemmungen, Erdbeben) oder Behinderungen durch
einen vom Kunden zu vertretenden Umstand berechtigen uns,
die Liefer- oder Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung
zu verlängern. Dauert die Behinderung länger als sechs Wochen
oder wird die Lieferung oder Leistung aus einem der in vorstehend
Satz 1 genannten Gründe unmöglich, sind wir berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist unverzüglich über
das Leistungshindernis zu informieren und ist unter den
Voraussetzungen von vorstehend Satz 2 gleichfalls berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht des Kunden
erlischt, wenn es nicht innerhalb von einem Monat nach Kenntnis
vom Rücktrittsgrund durch den Kunden ausgeübt wird.
Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden sind im Falle des
berechtigten Rücktritts unverzüglich zu erstatten.
Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf
Schadenersatz,sind ausgeschlossen.
7. Lieferverzug tritt nur nach förmlicher Mahnung ein, auch wenn
für die Lieferung oder Leistung eine Zeit vereinbart ist, die sich
nach dem Kalender bestimmen oder berechnen lässt.
§ 5 Versand, Gefahrübergang, Annahmeverzug
1. Lieferungen erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart ist,
unversichert auf Kosten und für Rechnung des Kunden.
Die Auswahl der Transportperson erfolgt durch uns.
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen
Verschlechterung des Liefergegenstands geht auf den Kunden
über, sobald der Liefergegenstand an die den Transport aus-
führende Person übergeben wird oder zwecks Versendung unser
Lager verlässt. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung. Werden
Liefergegenstände auf dem Transportwege beschädigt, ist der
Kunde verpflichtet, uns dies unverzüglich förmlich mitzuteilen.
Etwaige Ansprüche gegenüber der Transportperson werden an
den Kunden abgetreten und sind von diesem gegenüber der
Transportperson geltend zu machen.
3. Nimmt der Kunde den ihm angebotenen, vertragsgemäßen
Liefergegenstand nicht an oder wird der Versand oder die
Zustellung auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr
des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung
des Liefergegenstands mit Meldung der Versandbereitschaft auf
den Kunden über. Wir sind in diesen Fällen unbeschadet weiter-
gehender Ansprüche berechtigt, beginnend einen Monat nach
Anzeige der Versandbereitschaft für jeden angefangenen Monat
der Verzögerung Lagergeld in Höhe von 0,5 %, insgesamt jedoch
höchstens 5 %, des Vertragswertes des nicht angenommenen
Liefergegenstandes vom Kunden zu verlangen, sofern der Kunde
nicht einen niedrigeren Schaden nachweist.
§ 6 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug des Kunden
1. Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der
Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Rechnungsbeträgen
über Euro 100,00 und Zahlung innerhalb von zehn Tagen nach
Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto auf den
Rechnungsbetrag.
2. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Einer
Mahnung bedarf es nicht. Zahlungsfristen sind gewahrt, wenn
wir über die Zahlung verfügen können (Gutschrift, Einlösung von
Schecks).
3. Gerät der Kunde in Verzug, werden unbeschadet weitergehender
Ansprüche Zinsen in Höhe von jährlich acht Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz zur Zahlung an uns fällig.
4. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung schuldhaft nicht
nach oder steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 321
Absatz 1 BGB zu, werden alle unseren offenen Forderungen
gegen den Kunden sofort zur Zahlung fällig, auch soweit
Schecks oder Wechsel mit späterer Fälligkeit erfüllungshalber
angenommen wurden.
§ 7 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Die Aufrechnung seitens des Kunden ist nur mit rechtskräftig
festgestellten, unbestrittenen oder entscheidungsreifen
Forderungen zulässig. Dies gilt auch für die Geltendmachung
von Zurückbehaltungsrechten.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen und Ansprüche einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent und
etwaiger Ansprüche auf Freistellung von auf Wunsch des
Kunden übernommenen Haftungsrisiken, die uns ­ gleich aus
welchem Rechtsgrund ­ gegen den Kunden zustehen, werden
uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen des
Kunden nach unserer Wahl freigegeben werden, soweit ihr Wert
unsere Forderungen gegen den Kunden nachhaltig
um mehr als 20 % übersteigt.
2. Alle Liefergegenstände bleiben unser Eigentum (nachstehend
,,Vorbehaltsware"). Verarbeitung und Umbildung erfolgen für uns
als Hersteller, jedoch ohne dass wir hieraus verpflichtet werden.
Wird die Vorbehaltsware durch Verarbeitung oder sonstwie mit
anderen uns nicht gehörenden beweglichen Gegenständen
untrennbar verbunden oder vermischt, erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache. -Seite 2
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Ettinger GmbH
(Lieferbedingungen)
Seite 1
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3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen
Geschäftsgang zu verkaufen, solange er seinen Zahlungsver-
pflichtungen nachkommt, uns gegenüber nicht in Verzug ist und
kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
Zu anderen Verfügungen (Sichrungsübereignungen,
Verpfändungen etc.) über die Vorbehaltsware ist der Kunde
nicht berechtigt. Die aus dem Weiterverkauf oder aus sonstigem
Rechtsgrund (Versicherungsleistungen, Forderungen aus uner
laubter Handlung etc.) entstehenden Forderungen (einschliess-
lich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der
Kunde bereits jetzt sicherungshalber an uns ab (soweit uns
lediglich Miteigentum an der Vorbehaltsware zusteht: anteilig in
Höhe des Miteigentumsanteils). Wir nehmen die Abtretung an.
Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen widerruflich
ermächtigt. Wir sind berechtigt, die Ermächtigung zu widerrufen,
wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach-
kommt. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, uns die abge-
tretenen Forderungen bekanntzugeben, alle zum Einzug der
Forderungen erforderlichen Angaben zu machen und den
Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
4. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er
hat die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Zustand zu erhal-
ten und in einem kaufmännischer Sorgfalt entsprechenden
Umfang auf seine Kosten zu versichern. Bei Pfändung aufgrund
gerichtlicher Anordnung oder sonstigen Zugriffen Dritter hat uns
der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen, dem Zugriff zu
widersprechen und auf unser (Mit-)Eigentum hinzuweisen.
Die Kosten für die Abwendung des Zugriffs trägt der Kunde.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach erfolgter
Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und die
Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, ohne dass dem
Kunden ein Zurückbehaltungsrecht zustünde, die
Geschäftsräume des Kunden zu betreten, die Vorbehaltsware an
uns zu nehmen und gegebenenfalls Abtretung der
Herausgabeansprüche des Kunden zu verlangen.
§ 9 Gewährleistung
1. Liefergegenstände werden in handelsüblicher Beschaffenheit
geliefert. Die Beschaffenheit des Liefergegenstandes ergibt sich
abschließend aus unserer Produktbeschreibung. Technische
Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Werbeaussagen
und Anpreisungen, die lediglich reklamehaften Inhalt haben,
stellen keine Beschaffenheitsangaben dar.
2. Unerhebliche Mengenabweichungen (Mehr- oder
Minderlieferungen) bis zu 10 % des bestellten Volumens stellen
keinen Sachmangel dar. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte
Menge abzunehmen und zu bezahlen.
3. Mangelhafte Montageanleitungen stellen nur dann einen Mangel
dar, wenn sie der ordnungsgemäßen Montage des
Liefergegenstandes entgegenstehen.
4. Der Kunde muss zur Erhaltung der Gewährleistungsrechte
Falschlieferungen, Mengenabweichungen und offensichtliche
Mängel unverzüglich nach Anlieferung und nicht offensichtliche
Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung förmlich rügen.
5. Beanstandete Liefergegenstände sind zur Überprüfung und
gegebenenfalls Mängelbeseitigung frachtfrei an den von uns
benannten Bestimmungsort einzusenden. Im Falle berechtigter
Mängelrüge werden dem Kunden die entstandenen
Transportkosten in erforderlicher Höhe erstattet.
6. Wir sind berechtigt, Mängel an Liefergegenständen nach unserer
Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer
mangelfreien Sache (Nacherfüllung) zu beheben.
Schlägt die Nacherfüllung gemäß § 440 Satz 2 BGB fehl, kann
der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Bei geringfügigen Mängeln ist der Rücktritt ausgeschlossen.
7. Alle Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab
Ablieferung.
8. Soweit nicht ausdrücklich förmlich abweichendes vereinbart ist,
übernehmen wir kein Beschaffungsrisiko und gewähren keine
Garantien im Rechtssinne.
§ 10 Pflichtverletzungen außerhalb der Gewährleistung
1. Der Rücktritt des Kunden wegen nicht oder nicht vertragsgemäss
erbrachter Leistung ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverlet-
zung unerheblich ist und/oder wir diese nicht zu vertreten haben.
2. Der Rücktritt vom Vertrag wegen Verletzung einer Nebenpflicht
im Sinne von § 241 Absatz 2 BGB ist nur zulässig, wenn uns
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt und dem Kunden
ein Festhalten am Vertrag und die Leistung durch uns nicht
mehr zuzumuten ist.
3. Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzungen außerhalb der
Gewährleistung verjähren ein Jahr nach dem Zeitpunkt, in dem
der Kunde Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen
und die Person des Schuldners erlangt oder ohne grobe
Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen, spätestens jedoch fünf Jahre
nach der Begehung der Pflichtverletzung, soweit nicht aufgrund
Gesetzes kürzere Verjährungsfristen gelten.
§ 11 Allgemeine Haftungsbeschränkungen
1. Schadenersatzansprüche statt der Leistung können nur geltend
gemacht werden, wenn uns der Kunde zuvor förmlich eine
Nachfrist zur Nacherfüllung gesetzt hat, verbunden mit der
Androhung, nach Ablauf der Frist Schadenersatz statt der
Leistung zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten,
und diese Frist fruchtlos verstreicht. Erfüllungsansprüche
des Kunden erlöschen mit Ablauf der gesetzten Nachfrist,
spätestens jedoch, wenn und sobald der Kunde Schadenersatz
statt der Leistung verlangt.
2. Schadenersatzansprüche statt der Leistung wegen Verletzung
einer Nebenpflicht im Sinne von § 241 Absatz 2 BGB können nur
unter den Voraussetzungen des Rücktrittsrechts gemäß
vorstehend 10 Ziffer 2 geltend gemacht werden.
3. Soweit ­ gleich aus welchem Rechtsgrund ­ eine
Schadenersatzhaftung von uns oder an deren Stelle ein
Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen uns in
Betracht kommt, haften wir, wie folgt:
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung
zu vertreten haben,
b) für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten unserer
Organe und leitenden Angestellten sowie für schwerwiegendes
Organisationsverschulden,
c) bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei zumin-
dest grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen
der Höhe nach begrenzt, wie folgt: Der Schadenersatz darf den
entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen,
der bei Vertragsschluss unter Berücksichtigung der
Umstände, die wir kannten oder hätten kennen müssen, als
mögliche Folge der Vertragsverletzung voraussehbar war.
d) Ein etwaiger Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen
ist in Fällen gemäß vorstehend lit. c) ausgeschlossen, wenn und
soweit die Aufwendungen nicht erwerbswirtschaftlichen
Zwecken dienen und/oder bei Aufwendungen für weitere
Geschäfte, die der Kunde im Hinblick auf die Vertragsbeziehung
zu uns geschlossen hat.
4. Die persönliche Haftung unserer Organe und Angestellten, die
als Erfüllungsgehilfen tätig werden, ist ausgeschlossen.
5. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 12 Formvorschriften
Für die Wahrung des in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingun-
gen vorgesehenen Erfordernisses der förmlichen Mitteilung ist
es erforderlich und genügend, wenn die betreffende Mitteilung
schriftlich, per Telefax oder elektronisch übermittelt wird.
§ 13 Software und Daten
1. Programme werden, soweit nichts anderes förmlich vereinbart
ist, in maschinenlesbarer Form überlassen. Die Rücküberset-
zung der überlassenen Programme in das Quellenprogramm,
insbesondere unter Zuhilfenahme von Debugging-Programmen,
ist nicht zulässig.
2. Programme, Dokumentationen und Datenmaterial sind nur für
den internen Gebrauch durch den Endkunden bestimmt.
Kopien dürfen nur für Sicherungs- oder Archivzwecke oder zur
Fehlersuche und unter Einschluss des Schutzrechtsvermerks der
Originalkopie angefertigt werden.
Der Kunde hat seinen Abnehmer in geeigneter Form auf die
bestehenden Urheberrechte hinzuweisen.
§ 14 Schlussbestimmungen
1. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der
Vereinten Nationen über internationale Warenkaufverträge
(UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
2. Erfüllungsort ist Hofolding.
3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ­ einschließlich Wechsel- und
Scheckklagen ­ ist bei Auseinandersetzungen mit Kaufleuten, mit
juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit öffentlich
rechtlichem Sondervermögen München. Wir sind jedoch berechtigt,
den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand
zu verklagen.
4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen
sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck am
nächsten kommen.
(Stand 02/2008)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Ettinger GmbH
(Lieferbedingungen)
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